Allgemeine Geschäftsbedingungen


Teil A: Tätigkeit als Veranstalter eigener Reisen

Teil B: Tätigkeit als Reisevermittler


Die Geschäfts- & Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern (Kunde und P.T.A. TOURS GmbH) und liegen einer jeweiligen Buchung zu Grunde. Vorrangig Anwendung finden die in der jeweiligen Reiseausschreibung ergänzend ausgewiesenen Reisebedingungen.


Teil A: Tätigkeit als Veranstalter eigener Reisen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Reiseveranstalter

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1. Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisende (nachfolgend: Reisekunde) der P.T.A. TOURS GmbH den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, auf elektronischem Weg, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch P.T.A. TOURS GmbH zustande. Die Annahme erfolgt mit Zusendung der Reisebestätigung oder Rechnung per Mail oder auf dem Postwege an den Reisekunden.

1.2. Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von P.T.A. TOURS GmbH vor, an das P.T.A. TOURS GmbH für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisekunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt oder die Reise widerspruchslos antritt.

1.3. Der Reisekunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Reiseanmeldung vornimmt, als auch für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.4. Vermittlung einer Reise / Reisekomponente

1.4.1. Vermittelt P.T.A. TOURS GmbH ausdrücklich in fremdem Namen Reiseprogramme fremder Veranstalter oder einzelne Fremdleistungen wie Flüge, Mietwagen, Versicherungen etc. im Zusammenhang mit der Reise, so richten sich Zustandekommen und Inhalt solcher Verträge nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und etwaigen Bedingungen des fremden Vertragspartners, soweit diese einbezogen wurden.

1.4.2. Bei Vermittlung haftet P.T.A. TOURS GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht für die vertragsgemäße Leistungserbringung im vermittelten Vertrag selbst.


2. Bezahlung

2.1. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines an den Reisekunden gefordert oder angenommen werden.

2.2. Nach Vertragsschluss und Übergabe des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig.

2.3. Für gebuchte und ausgestellte Flugtickets ist der komplette Ticketpreis innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung fällig.

2.4. Die Restzahlung des Reisepreises ist spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern die Reise von P.T.A. TOURS GmbH nicht mehr nach Ziffer 5 abgesagt werden kann.

2.5. Bei Zahlung des Reisepreises mit Kreditkarte wird eine Gebühr von zZ 2,8 % des Rechnungsbetrages fällig. Eine weitere, kostenfreie Zahlungsmöglichkeit ist per Banküberweisung möglich. Die Reiseunterlagen werden nach vollständiger Zahlung, frühestens jedoch 10 Tage vor Reisebeginn, versendet.

2.6. Gerät der Reisekunde mit der Anzahlung oder mit der Restzahlung in Verzug, ist P.T.A. TOURS GmbH nach Mahnung mit Fristsetzung berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.


3. Leistungs- und Preisänderungen

3.1. Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn notwendig werden und die von P.T.A. TOURS GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. P.T.A. TOURS GmbH wird den Reisenden vor Reisebeginn über entsprechende Änderungen ausführlich informieren. Angegebene Transfer- und Flugzeiten stehen, soweit nicht unzumutbar in eine vereinbarte Nachtruhe eingegriffen wird, unter dem Vorbehalt einer Änderung. Bei Flugreisen stehen die mit der Durchführung des Fluges namentlich genannten Fluggesellschaften unter dem Vorbehalt einer Änderung.

3.2. Erhebliche Vertragsänderungen sind nur mit Zustimmung des Reisekunden zulässig. Für ab dem 1. Juli 2018 abgeschlossene Reiseverträge kann ein Angebot von P.T.A. TOURS GmbH zur erheblichen Vertragsänderung nicht nach Reisebeginn erklärt werden. P.T.A. TOURS GmbH kann vom Reisekunden verlangen, dass er innerhalb einer von P.T.A. TOURS GmbH bestimmten und angemessenen Frist, das Angebot einer erheblichen Vertragsänderung annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Nach Ablauf der von P.T.A. TOURS GmbH bestimmten Frist gilt das Angebot zur erheblichen Vertragsänderung als angenommen. P.T.A. TOURS GmbH kann dem Reisekunden mit dem Angebot einer erheblichen Vertragsänderung wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten. Auf § 651g BGB (Fassung ab 1. Juli 2018) wird verwiesen.

3.3. P.T.A. TOURS GmbH behält sich das Recht vor, den vereinbarten Reisepreis im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten (Treibstoff oder andere Energieträger) oder Abgaben für bestimmte Leistungen, z.B. Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:

a. Erhöhen sich nach Vertragsschluss die Beförderungskosten, so kann P.T.A. TOURS GmbH den Reisepreis wie folgt erhöhen:

a.a. Eine sitzplatzbezogene Erhöhung kann an den Reisekunden anteilig weitergegeben und berechnet werden.

a.b. In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen (erhöhten) Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze bzw. Betten bzw. Kabinen des Beförderungsmittels geteilt. Den sich hieraus errechnenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann P.T.A. TOURS GmbH vom Reisekunden verlangen.

b. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren oder Touristenabgaben P.T.A. TOURS GmbH gegenüber erhöht, kann diese Erhöhung entsprechend anteilig an den Reisekunden weitergegeben werden.

c. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise für P.T.A. TOURS GmbH verteuert.

d. Für bis zum 1. Juli 2018 abgeschlossene Reiseverträge ist eine Preiserhöhung nur zulässig, sofern zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und für P.T.A. TOURS GmbH auch nicht vorhersehbar waren.

e. Kommt es zu einer nachträglichen Änderung des Reisepreises, muss P.T.A. TOURS GmbH den Reisekunden unverzüglich informieren. Eine entsprechende Änderungsmitteilung muss bis zum 21. Tag vor Reisebeginn beim Reisekunden eingehen.

3.4. Für ab 1. Juli 2018 abgeschlossene Reiseverträge kann der Reisekunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, soweit sich die in Klausel 3.3. genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten P.T.A. TOURS GmbH führt. P.T.A. TOURS darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag tatsächlich entstandene Verwaltungskosten abziehen, muss aber auf Verlangen des Reisekunden nachweisen, in welcher Höhe diese entstanden sind.

3.5. Im Fall einer erheblichen Vertragsänderung oder einer Preiserhöhung bei vor dem 1. Juli 2018 abgeschlossenen Reiseverträgen von mehr als 5% und bei nach dem 1. Juli 2018 abgeschlossenen Reiseverträgen um mehr als 8% ist der Reisekunde berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Für vor dem 1. Juli 2018 abgeschlossene Reiseverträge kann der Reisekunde auch die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn P.T.A. TOURS GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisekunden aus dem Angebot von P.T.A. TOURS GmbH anzubieten. Der Reisekunde hat dieses Rechte unverzüglich nach Erhalt der Erklärung von P.T.A. TOURS GmbH gegenüber P.T.A. TOURS GmbH geltend zu machen. Für nach dem 1. Juli abgeschlossene Reiseverträge kann P.T.A. TOURS GmbH dem Reisekunden in einem Angebot zu einer Preiserhöhung wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Reise (Ersatzreise) anbieten. Für nach dem 1. Juli 2018 abgeschlossene Reiseverträge kann P.T.A. TOURS GmbH vom Reisekunden verlangen, dass er innerhalb einer von P.T.A. TOURS GmbH bestimmten und angemessenen Frist, das Angebot zur Preiserhöhung über 8 % annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Nach Ablauf der von P.T.A. TOURS GmbH bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung als angenommen.

3.6. P.T.A. TOURS GmbH wird den Reisekunden nach Maßgabe des Artikels 250 § 10 des Einführungsgesetzes zum BGB über erhebliche Vertragsänderungen unterrichten.


4. Rücktritt durch den Kunden (Stornokosten) und Ersatzreisender | Sonderkosten | Erstattungen | Reisecharakter und Eignung

4.1. Der Reisekunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei P.T.A. TOURS GmbH. Dem Reisekunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

4.2. Tritt der Reisekunde vom Reisevertrag zurück (Storno) oder tritt er die Reise nicht an, verliert P.T.A. TOURS den Anspruch auf den Reisepreis. P.T.A. TOURS GmbH kann aber eine angemessene Entschädigung verlangen. Vorbehaltlich einer konkreten und begründeten Berechnung einer Entschädigung, kann P.T.A. TOURS GmbH diesen Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung der nachfolgenden Gliederung bei Flugpauschalreisen (ohne Bestandteil mehrtägiger Schiffsfahrten) pauschalieren.

Die Rücktrittskosten betragen:

  • bis 62 Tage vor Reisebeginn in Höhe der Anzahlung
  • ab 61. bis 31. Tag vor Reisebeginn 40 %
  • ab 30. bis 21. Tag vor Reisebeginn 60 %
  • ab 20 Tage vor Reisebeginn 100 %

des Reisepreises. - Gebühren jeweils pro Person -

4.3. Für auf den Reisekunden ausgestellte Flugtickets gelten vorrangig die gesonderten Storno- / Umbuchungsbedingungen des gebuchten Traifes des jeweiligen Lufttransportunternehmens. Diese können, je nach gebuchtem Tarif, bis zu 100% betragen.

4.4. Für die Vollständigkeit und Korrektheit der zur Buchung benötigten und angeforderten Angaben, insbesondere Namenskonformität wie im Reisedokument (Reisepass / Personalausweis) aufgeführt, im besonderen für Flugticket Buchungen, ist der Kunde verantwortlich. Abweichungen können zu erheblichen Umbuchungsgebühren oder zur Verweigerung der Beförderung durch die gebuchte-/n Luftfahrtgesellschaft-/en und/oder Transportgesellschaft-/en führen. P.T.A. TOURS GmbH übernimmt für daraus entstehende Gebühren und Aufwendungen keine Haftung. Die Angaben in den Reiseunterlagen / des Flugtickets, insbesondere Namen und Vornamen, sind vom Reisekunden unmittelbar nach Erhalt auf Konformität und Korrektheit mit den Angaben in den Ausweis-Dokumenten zu prüfen und Abweichungen /Fehler unmittelbar P.T.A. TOURS GmbH mitzuteilen

4.5. Auf besondere, anderslautende Regelungen der Stornobedingungen wird in dem / der jeweiligen Reiseprogramm / Beschreibung ausdrücklich hingewiesen.

4.6. Als Stichtag für die Berechnung gilt der Zugang der Rücktrittserklärung. Dem Reisekunden bleibt es unbenommen, P.T.A. TOURS GmbH nachzuweisen, dass P.T.A. TOURS GmbH kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.

4.7. Für bis zum 1. Juli 2018 abgeschlossene Reiseverträge wird auf die Möglichkeit der Vertragskündigung wegen höherer Gewalt gemäß § 651j BGB (Fassung bis 1. Juli 2018) hingewiesen. Für ab dem 1. Juli 2018 abgeschlossene Reiseverträge kann P.T.A. TOURS GmbH keine Entschädigung verlangen, wenn der Rücktritt erfolgt, weil am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Auf § 651h III BGB (Fassung ab 1. Juli 2018) wird verwiesen.

4.8. Bis zum Reisebeginn kann der Reisekunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, sofern noch keine Flugtickets ausgestellt sind. P.T.A. TOURS GmbH kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Im Falle der Vertragsübertragung haften der ursprünglich angemeldete Reisekunde und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Reisekunde erhält einen Nachweis, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.

4.9. Es wird der Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall, Krankheit oder Tod empfohlen. Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung - ggfls. inkl Bergrettung - wird ebenfalls dringend empfohlen.

4.10. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, das Wanderreisen der P.T.A. TOURS GmbH aufgrund ihres Reisecharakters nicht für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oder mit gesundheitlichen oder körperlichen Handicaps geeignet sind. Bitte erfragen Sie ggfls. im Einzelfall eine evtl. Teilnahmemöglichkeit.

4.11. Sonderkosten, die als Folge von der im Zusammenhang mit Änderungen/Abbruch/Ausschluß des vorgesehenen Reiseverlaufs, aus in der Person des Kunden liegenden Gründen, während der Reise entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und sind mit Entstehung sofort an den jeweiligen Anspruchsteller zu entrichten. Sonderkosten sind z.B. Kosten für verspätetes Eintreffen zum Abflug oder zur vorbereiteten Reise; Ausschluß des Kunden nach Reisebeginn von der Reise, z.B. aufgrund körperlicher/gesundheitlicher Eignung, insbesondere bei Wanderreisen z.B. wegen mangelnder Trittsicherheit, fehlender Kondition oder schlechter Konstitution, allgemeinem Gesundheitszustand oder falscher und/oder mangelhafter Ausrüstung. Hierbei ist die Einschätzung des begleitenden Wanderführers nach Rücksprache mit dem Teilnehmer maßgebend. Die weitere Teilnahme des Kunden an der Reise ist zum Wohle der Gruppe und zur Sicherheit aller ausgeschlossen.

4.12. Kommt es zum Ausschluß von der weiteren Reise aus Gründen, die in der Person des Kunden verantwortet sind, werden die Reisekosten, auch anteilig, nicht erstattet.

4.13. Bei Rücktritt / Absage oder Stornierung einer Reise sind die Prämien für abgeschlossenne Versicherungen, z.B. Reiserücktrittskostenversicherung, Reisekrankenversicherunge, etc., nicht erstattungsfähig. P.T.A. TOURS GmbH ist hier nur Vermittler für den Versicherungsanbiter.


5. Rücktritt P.T.A. TOURS GmbH (Mindestteilnehmerzahl)

P.T.A. TOURS GmbH kann wegen Nichterreichens einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn

a. in der Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert wird sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben ist und

b. in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen wird. Ein Rücktritt ist bis spätestens 28 Tage vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Reisekunden gegenüber zu erklären.

Tritt P.T.A. TOURS GmbH von der Reise zurück, erhält der Reisekunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. Eine weitere Entschädigung ist ausgeschlossen.


5.1. Kündigung und Ausschluß des Kunden durch P.T.A TOURS GmbH aus verhaltensbedingten, körperlichen oder geistigen Gründen

P.T.A. TOURS GmbH weist in den jeweiligen Reiseausschreibungen auf den Charakter der Reise, insbesondere auf die Eignung für Personen mit Handicap, hin.

5.1.1. P.T.A. TOURS GmbH kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung durch P.T.A. TOURS GmbH nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

5.1.2. Ist der Kunde den in der jeweiligen Reisebeschreibung genannten Anforderungen erkennbar körperlich oder psychisch nicht gewachsen, ist die Reiseleitung berechtigt, den Kunden ganz oder teilweise vom Reiseprogramm auszuschließen.

5.1.3. Bei Kündigung bzw. Ausschluss behält P.T.A. TOURS GmbH den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

5.1.4. Entstehen durch den Kunden begründete und zu verantwortende zusätzliche Kosten über den Reisepreis hinaus, so sind diese direkt beim jeweiligen Leistungserbringer durch den Kunden zu begleichen. Eine Aufrechnung mit evtl. Erstattungen durch P.T.A. TOURS GmbH ist ausgeschlossen.


6. Gewährleistung

6.1. Werden Reiseleistungen nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisekunde Abhilfe verlangen. Entsprechende Mängel müssen unverzüglich gegenüber der örtlichen Reiseleitung oder P.T.A. TOURS GmbH angezeigt werden. P.T.A. TOURS GmbH kann u.a. in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird.

6.2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisekunde eine entsprechende Herabsetzung (Minderung) des Reisepreises verlangen. Die Minderung tritt nicht ein, wenn es der Reisekunde schuldhaft unterlässt, den Reisemangel anzuzeigen.

6.3. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisekunde den Reisevertrag kündigen. Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Reisekunden ist jedoch erst zulässig, wenn P.T.A. TOURS GmbH keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Reisekunde hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von P.T.A. TOURS GmbH verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisekunden gerechtfertigt ist.

6.4.Reise-/ Rundreise-Programme rund um / zu externen Veranstaltungen Dritter Anbieter / Organistionen / Vereinen (z.B. Wander-Veranstaltungen, Conventions, Kongresse, Messen, Konzerte, Museums-Austellungen, etc.): P.T.A. TOURS GmbH ist nicht Ausrichter / Veranstalter der Veranstaltungen und damit im Zusammenhang stehender Leistungen. Änderungen oder Absagen im Ablauf und/oder Programm der Veranstaltung obliegen der jeweiligen Organisation / Ausrichter der Veranstaltung. In diesem Falle kann der Reisepreis, auch anteilig, nicht erstattet oder angerechnet werden. Ebenso kann es vor Ort durch aktuelle Geschehnisse zu Änderungen im Programmablauf kommen, die Anpassungen des Reise-/ Rundreise-Programmes erforderlich machen. Der Reisepreis kann auch in diesem Falle, auch anteilig, nicht erstattet oder angerechnet werden.


7. Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse

7.1. Für bis zum 1. Juli 2018 abgeschlossene Reiseverträge ist die vertragliche Haftung von P.T.A. TOURS GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird. Das Gleiche gilt, soweit P.T.A. TOURS GmbH für den Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für ab dem 1. Juli 2018 abgeschlossene Reiseverträge ist die Haftung von P.T.A. TOURS GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, wenn der Schaden nicht schuldhaft herbeigeführt wird.

7.2. Die deliktische Haftung von P.T.A. TOURS GmbH für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Reisekunde und Reise. Mögliche darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.

7.3. Von der örtlichen Reiseleitung in eigener Organisation oder von anderen Personen in eigener Organisation im Reiseland angebotene und vor Ort gebuchte Ausflüge, Beförderungsleistungen, sportliche Aktivitäten und Mietwagen gehören nicht zum Reisevertragsinhalt zwischen dem Reisekunden und P.T.A. TOURS GmbH; für solche Leistungen übernimmt P.T.A. TOURS GmbH keine Haftung. Dieses gilt auch für Ausflüge, die P.T.A. TOURS GmbH in den Reiseausschreibungen lediglich als sehenswert vorschlägt.

7.4. Ein Schadensersatzanspruch gegen P.T.A. TOURS GmbH ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund von internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

7.5. Für ab dem 1. Juli 2018 abgeschlossene Reiseverträge kann sich eine Haftungsbeschränkung (Anrechnung) aus § 651p III BGB ergeben.


8. Mitwirkungspflicht

Der Reisekunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken. Der Reisekunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen bzw. Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder gegenüber P.T.A. TOURS GmbH schriftlich zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Reisekunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und vertragliche Schadensersatzansprüche nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Schäden oder Verspätungen des aufgegebenen Gepäcks während einer Flugbeförderung sollten der zuständigen Fluggesellschaft unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige zur Kenntnis gebracht werden.


9. Anmeldung von Ansprüchen (Fristen), Verjährung und Abtretungsverbot

9.1. Bei bis zum 1. Juli 2018 abgeschlossenen Reiseverträgen muss der Reisekunde Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende gegenüber P.T.A. TOURS GmbH unter der unter Ziffer 15 genannten Anschrift geltend machen. Es wird empfohlen, die Anspruchsanmeldung schriftlich vorzunehmen. Eine Anspruchsanmeldung oder die Einreichung der Anmeldung beim Reisevermittler (Reisebüro) genügt für die Einhaltung der Frist nicht. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisekunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Für ab dem 1. Juli 2018 abgeschlossene Reiseverträge gilt die Monatsfrist nicht mehr, gleichwohl wird dem Reisenden empfohlen, seine Ansprüche unverzüglich nach Reiseende bei P.T.A. TOURS GmbH geltend zu machen. Für die Anmeldung von Reisegepäckschäden und Verspätungen von Reisegepäck im Rahmen einer Flugbeförderung gelten besondere Fristen. Gepäckschäden sind binnen 7 Tagen, Verspätungsschäden binnen 21 Tagen nach Aushändigung des Gepäcks zu melden.

9.2 Ansprüche des Reisekunden aus dem Reisevertragsrecht (§§ 651a ff BGB) verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag des vertraglich vorgesehenen Reiseendes.

9.3 Abtretungsverbot – Die Abtretung von Ansprüchen des Reisekunden gegen P.T.A. TOURS GmbH an Dritte ist ausgeschlossen. Dieses Verbot gilt nicht bei einer Familienreise unter mitreisenden Familienangehörigen.


10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

10.1. P.T.A. TOURS GmbH steht dafür ein, Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass- und Visavorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Auf besondere Gesundheitsvorschriften des Reiselandes weist P.T.A. TOURS GmbH in der Reiseausschreibung hin. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutzmaßnahmen für das vereinbarte Reiseziel rechtzeitig informieren. Es wird auf die Möglichkeit der Informationsbeschaffung bei den Gesundheitsämtern, bei Ärzten (Reisemedizinern) und Tropeninstituten u.a. hingewiesen.

10.2. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von P.T.A. TOURS GmbH bedingt sind.


11. Informationspflicht über Fluggesellschaften

Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet P.T.A. TOURS GmbH, den Reisekunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist P.T.A. TOURS GmbH verpflichtet, dem Reisekunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug/die Flüge durchführen wird/werden. Sobald P.T.A. TOURS GmbH Kenntnis hat, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, muss der Reisekunde informiert werden. Wechselt die genannte Fluggesellschaft, muss P.T.A. TOURS GmbH den Reisekunden über den Wechsel informieren. P.T.A. TOURS GmbH muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisekunde unverzüglich über den Wechsel informiert wird. Eine Liste über unsichere Fluggesellschaften mit Flugverbot in der EU ist z.B. auf folgender Internetseite zu finden: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm, oder über die Seite des Luftfahrtbundesamtes: www.lba.de


12. Rechtswahl und Gerichtsstand

12.1. Auf den Reisevertrag und auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Reisekunden und P.T.A. TOURS GmbH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Reisekunden gegen P.T.A. TOURS GmbH im Ausland für den Haftungsgrund nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, etwa hinsichtlich der Art, des Umfangs und der Höhe von Ansprüchen des Reisekunden, ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

12.2. Der Gerichtsstand von P.T.A. TOURS GmbH ist der Firmensitz in Viersen.

12.3. Für Klagen von P.T.A. TOURS GmbH gegen den Reisekunden ist der Wohnsitz des Reisekunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von P.T.A. TOURS GmbH maßgebend.

12.4. Die Bestimmungen zu den Ziffern 12.1 bis 12.3 finden keine Anwendung, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Reisekunden und P.T.A. TOURS GmbH anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisekunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Reisekunde angehört, für den Reisekunden günstiger sind als die Regelungen in diesen Geschäfts- und Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.


13. Sonstige Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zur Folge. Auf § 306 BGB wird verwiesen.


14. Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle

P.T.A. TOURS GmbH ist nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle verpflichtet und nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle auch nicht teil.


15. Anschrift und Sitz der P.T.A. TOURS GmbH (Veranstalter von Eigenreisen):

P.T.A. TOURS GmbH Kaiserstrasse 66, D-41747 Viersen
Telefon +49 (02162 / 359000
Fax +49 (0)2162 / 359002
info@ptatours.de
Amtsgericht Mönchengladbach, Handelsregister B, HRB 10111
Geschäftsführerin: Andrea Baumeister
www.ptatours.de


Stand dieser Bedingungen ist April 2018.



Teil B: Tätigkeit als Reisevermittler

Allgemeine Geschäftsbedingungen Reisevermittler

1. Tätigkeit als Reisevermittler

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Reisenden und der vom Reisebüro P.T.A. TOURS GmbH erbrachten Vermittlungstätigkeit. Es gelten für den Vermittlungsvertrag ausschließlich die nachfolgenden AGB's von P.T.A. TOURS GmbH. Der Geltung etwaiger AGB des Reisenden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.2. P.T.A. TOURS GmbH bietet dem Reisenden sämtliche Reiseleistungen verschiedenster Reiseveranstalter und Leistungsträger (z. B. bei Einzelreiseleistungen oder verbundene Reiseleistungen) ausschließlich zur Vermittlung als Reisevermittler, Vermittler verbundener Reiseleistungen oder Vermittler von Einzelreiseleistungen an.

1.3. Der Reisende erteilt durch die Buchung P.T.A. TOURS GmbH den Vermittlungsauftrag. P.T.A. TOURS GmbH nimmt den Vermittlungsauftrag des Kunden schriftlich, auf elektronischem Weg, mündlich oder fernmündlich an.

1.4. P.T.A. TOURS GmbH kann mit dem Reisenden besondere Quality Plus Leistungen vereinbaren. P.T.A. TOURS GmbH bietet dem Kunden die Quality Plus Leistungen (mit Ausnahme der Quality Plus Versicherungsleistungen) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an. Die Quality Plus Versicherungsleistungen (QTA Mehrwertpaket) wird von P.T.A. TOURS GmbH vermittelt, wobei P.T.A. TOURS GmbH bei Vertragsschluss auf die Versicherungsbedingungen einschl. Versicherungsausweis des Versicherers hinweist und diese dem Kunden aushändigt.

1.5. Für den von P.T.A. TOURS GmbH vermittelten Reisevertrag zwischen dem Reisenden und dem jeweiligen Reiseveranstalter oder Leistungsträger (nachfolgend auch “Anbieter“) sind allein die AGBs des jeweiligen Anbieters maßgeblich. Die AGB der jeweiligen Anbieter werden vor der Reisebuchung angezeigt bzw. zur Kenntnis gegeben und müssen durch den Teilnehmer/Reisenden ausdrücklich bestätigt werden. Sollten keine AGB eines Anbieters vorliegen (etwa bei Linienflügen), kommen die jeweiligen Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft zur Anwendung, über die sich der Reisende vor der Buchung Kenntnis verschafft hat.


2. Vermittlungsauftrag und Zahlungsbedingungen

2.1. Mit der Buchung erteilt der Reisende P.T.A. TOURS GmbH den rechtsverbindlichen Auftrag, für den Reisenden bei einem bestimmten Anbieter bestimmte Reiseleistungen zu vermitteln.

2.2. Die Buchung ist in rechtlicher Hinsicht das Angebot des Reisenden an den Anbieter auf Abschluss eines Reisevertrages. Dieses übermittelt P.T.A. TOURS GmbH an den Anbieter. Die Übermittlung durch P.T.A. TOURS GmbH stellt keine Annahme des Angebotes des Reisenden auf Abschluss eines Reisevertrages mit dem jeweiligen Anbieter dar. Der Anbieter entscheidet in eigener Verantwortung über die Annahme. Nimmt er das Angebot des Reisenden an, erhält der Reisende eine schriftliche Reisebestätigung oder Reisebestätigung in Textform.

2.3. P.T.A. TOURS GmbH als Vermittler ist nicht verpflichtet, den Reisepreis gegenüber dem Anbieter für den Reisenden zu verauslagen. Nachteile des Reisenden, die durch eine nicht fristgerechte Zahlung des Reisenden verursacht werden, hat der Reisende selbst zu tragen.

2.4. Rechnungen, welche durch P.T.A. TOURS GmbH gestellt und eingezogen werden (Reisebüroinkasso durch P.T.A. TOURS GmbH), erfolgen im Namen und für Rechnung des Anbieters. Rechnungen sind zu dem in der Rechnung dargestellten Termin zu bezahlen.

2.5. Bei Vermittlung einer Pauschalreise wird in Fällen des Reisebüroinkassos durch P.T.A. TOURS GmbH der Sicherungsschein gem. § 651r BGB vor Zahlung übergeben. Bei Vermittlung verbundener Reiseleistungen wird P.T.A. TOURS GmbH für die nach § 651 w Abs. 3 BGB erforderliche Kundengeldabsicherung sorgen und dem Reisenden den dazugehörigen Sicherungsschein aushändigen.


3. Reiseunterlagen

3.1. Reiseunterlagen werden dem Reisenden ausgehändigt, per Post übermittelt oder in Einzelfällen bei den Leistungserbringern des jeweiligen Anbieters (Fluggesellschaften, Hotels, Mietwagenunternehmen etc.) hinterlegt. Das Übermittlungsrisiko trägt der Reisende.

3.2. Wünscht der Reisende den Versand von Reiseunterlagen per Kurier, so hat der Reisende alle hieraus entstehenden Kosten zu tragen. Das Übermittlungsrisiko trägt der Reisende.

3.3. Soweit der Reisende die Vermittlung von Reiseversicherungen durch P.T.A. TOURS GmbH wünscht, übermittelt P.T.A. TOURS GmbH dem Reisenden die Versicherungsunterlagen durch persönliche Übergabe, per Post oder per Mail. Die Versicherungsunterlagen bestehen regelmäßig aus den Versicherungsbedingungen und einer Versicherungsnummer.

3.4. Der Reisende wird im eigenen Interesse gebeten, die ihm durch das Reisebüro ausgehändigten Unterlagen unverzüglich auf deren Richtigkeit zu überprüfen und bei festgestellten Unstimmigkeiten umgehend das Reisebüro oder den Anbieter direkt hiervon zu unterrichten, um Schäden zu vermeiden.


4. Ausstellung und Versand von Flugtickets/Identität der ausführenden Fluggesellschaften bei gebuchten Flugleistungen

4.1.Grundsätzlich werden Flugtickets spätestens 14 Tage vor Abflug ausgestellt und entsprechend der gewählten Versandart an den Reisenden zugestellt oder übergeben. Dies gilt nur, soweit die entsprechende Airline als Reiseanbieter keine anderweitigen Ausstellungsfristen vorgegeben hat. P.T.A. TOURS GmbH kann auf Wunsch Flugtickets auch früher ausstellen, wobei darauf hingewiesen wird, dass ab Ausstellung im Falle einer Stornierung oder eines Umbuchungswunsches des Reisenden, durch den Anbieter Storno‑/Umbuchungsgebühren in Höhe von bis zu 100% des Reisepreises anfallen können. Ein rechtlicher Anspruch auf Aushändigung besteht erst zum Abflugtag. Der Reisende hat zu beachten, dass nach Ausstellung der Tickets im Falle einer Stornierung/Umbuchung zuzüglich zu den von den Anbietern ggf. erhobenen Storno‑/Umbuchungsgebühren eine Bearbeitungsgebühr durch P.T.A. TOURS GmbH erhoben wird.

4.2.Sofern die Fluggesellschaft anstelle eines Tickets in Papierform ein elektronisches Ticket („E-Ticket“) anbietet, wird im Regelfall ein elektronischer Buchungscode in Textform (meist per E-Mail) übermittelt. Dieser ist vom Reisenden beim Check-In zusammen mit einem Identifikationsdokument (Personalausweis bzw. Reisepass) vorzulegen.

4.3. Gemäß der EU-Verordnung VO 2111/05 weist P.T.A. TOURS GmbH hiermit auf die Verpflichtung des Reisevermittlers hin, den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. P.T.A. TOURS GmbH verweist insoweit auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informiert P.T.A. TOURS GmbH den Reisenden vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, wird P.T.A. TOURS GmbH sicherstellen, dass dem Reisenden die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.


5. Umbuchung und Rücktritt

Aus Umbuchungen sowie dem Rücktritt vom Reisevertrag können dem Reisenden zum Teil erhebliche Kosten erwachsen. Diese Regelungen richten sich nach Abschluss des Vertrages mit dem Anbieter der betreffenden Touristikleistung ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters als Vertragspartner des Reisenden. Zur Vermeidung dieses Kostenrisikos empfiehlt P.T.A. TOURS GmbH dem Reisenden daher den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie den Abschluss einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Krankheit oder Unfall.


6. Informationspflichten des Reisevermittlers

6.1.Soweit P.T.A. TOURS GmbH Reisevermittler im Sinne des § 651 v Abs. 1 BGB ist, erfüllt P.T.A. TOURS GmbH die gesetzlichen Informationspflichten vor Reiseanmeldung nach § 651 v Abs. 1 BGB und informiert insbesondere über wesentliche Eigenschaften der Reise, Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindesteilnehmerzahl, Einreisebestimmungen, Rücktrittentschädigungen, Formblatt für Pauschalreisen etc., soweit diese Informationen nicht bereits vom jeweiligen Reiseveranstalter mitgeteilt worden sind. P.T.A. TOURS GmbH wird dem Reisenden das jeweilige Formblatt aushändigen.

6.2. Soweit P.T.A. TOURS GmbH Vermittler verbundener Reiseleistungen im Sinne des § 651 w Abs. 1 BGB ist, wird P.T.A. TOURS GmbH den Reisenden nach Maßgabe des Artikels 251 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch informieren und dem Reisenden das jeweilige Formblatt aushändigen.


7. Obliegenheitsverpflichtungen des Reisenden/Weiterleitung von Mängelanzeigen

7.1. P.T.A. TOURS GmbH weist den Reisenden ausdrücklich darauf hin, dass die AGB des jeweiligen Anbieters als Vertragspartner des Reisenden im Regelfall besondere Pflichten für den Reisenden im Falle von auftretenden Mängeln der Reisedienstleistungen oder auch im Fall des Gepäckverlustes oder ähnlichem enthalten. Hierzu zählt insbesondere auch die Beachtung und Einhaltung von Vorgaben des Reiseveranstalters/Leistungsträgers bzw. des jeweiligen Transportunternehmens bei der Abwicklung von Flügen.

7.2. Sofern der Reisende die ihm hieraus erwachsenden Obliegenheiten nicht beachtet, kann dies zu einem (Teil-)Verlust von Ansprüchen des Reisenden gegenüber dem Anbieter führen.

7.3. Mängel der Vermittlungsleistung von P.T.A. TOURS GmbH hat der Reisende unverzüglich anzuzeigen und P.T.A. TOURS GmbH -soweit möglich- Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.

7.4. P.T.A. TOURS GmbH gilt als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Reisenden bzgl. der Erbringung der Reiseleistungen entgegenzunehmen. P.T.A. TOURS GmbH hat den Reiseveranstalter unverzüglich von solchen Mängelanzeigen und Erklärungen des Reisenden in Kenntnis zu setzen.


8. Haftung von P.T.A. TOURS GmbH

8.1. P.T.A. TOURS GmbH haftet nicht für die Folgen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände wie bspw. Kriege, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschläge, Feuer, Überschwemmungen, von denen die Dienste von P.T.A. TOURS GmbH beeinflusst werden.

8.2. P.T.A. TOURS GmbH haftet ferner nicht für die Erbringung der Reiseleistung und/oder für den Vermittlungserfolg des ihm angetragenen Antrages auf Abschluss eines Reisevertrages mit dem jeweiligen Anbieter, sondern nur dafür, dass die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen wird. P.T.A. TOURS GmbH haftet nicht für Verlust, Untergang oder Beschädigung von Reiseunterlagen, sofern diese an den Reisenden versendet werden oder ausgehändigt worden sind. P.T.A. TOURS GmbH haftet nicht für die von dem jeweiligen Anbieter gemachten Angaben zu der vom Reisenden gewünschten Reise und auch nicht für die Verfügbarkeit von Reiseleistungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder für Leistungsänderungen des Anbieters nach Abschluss des vermittelten Reisevertrages.

8.3. Die vorgenannten Ausschlüsse gelten nicht, soweit P.T.A. TOURS GmbH fehlerhafte und/oder unrichtige Angaben bekannt waren oder bei Anwendung handels- und branchenüblicher Sorgfalt bekannt sein mussten. Insoweit ist die Haftung von P.T.A. TOURS GmbH für das Kennenmüssen solcher Umstände auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.

8.4. Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei Übernahme einer Garantie oder bei Arglist ist die Haftung von P.T.A. TOURS GmbH unbeschränkt. Ebenso besteht eine unbeschränkte Haftung für Buchungsfehler nach Maßgabe des § 651x BGB oder in Fällen der Verletzung der Insolvenzabsicherungs- und/oder Informationspflicht nach Maßgabe des § 651w Abs. 4 BGB.

8.5. Im Übrigen haftet P.T.A. TOURS GmbH für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von Bedeutung sind und auf deren Einhaltung der Reisende regelmäßig vertraut oder vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). P.T.A. TOURS GmbH haftet jedoch nur, soweit diese Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Die Haftung ist in diesem Fall auf den dreifachen Wert der vermittelten Touristikleistung begrenzt. In Fällen fahrlässiger Verletzung nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet P.T.A. TOURS GmbH nicht.

8.6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von P.T.A. TOURS GmbH betroffen ist. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung von P.T.A. TOURS GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.


9. Datenschutz

9.1. P.T.A. TOURS GmbH ist datenschutzrechtlich verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Reisenden zum Zwecke der Vertragsdurchführung gem. Art. 6 S. 1. Abs. 1 lit. b DS-GVO. Die personenbezogenen Daten der Reisenden werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung der Buchung verarbeitet. Personenbezogene Daten werden zu anderen Zwecken als zur Vertragserfüllung ohne Einwilligung des Reisenden nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind, es sei denn, dass RB nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder der Reisende in eine darüber hinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO eingewilligt hat.

9.2. Das geltende Datenschutzrecht gewährt den Reisenden gegenüber P.T.A. TOURS GmbH hinsichtlich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten folgende Betroffenenrechte:

Auskunftsrecht gem. Art. 15 DS-GVO, Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DS-GVO, Recht auf Löschung gem. Art. 17 DS-GVO, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DS-GVO, Recht auf Unterrichtung gem. Art. 19 DS-GVO, Recht auf Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 DS-GVO, Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DS-GVO sowie Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde gem. Art. 77 DS-GVO.

9.3. Der Reisende kann sich in Fragen des Datenschutzes an P.T.A. TOURS GmbH unter info@ptatours.de oder an die Adresse der P.T.A. TOURS GmbH Kaiserstrasse 66; D-41747 Viersen wenden.


10. Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle

P.T.A. TOURS GmbH ist nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle verpflichtet und nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle auch nicht teil.


11. Sonstige Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zur Folge. Auf § 306 BGB wird verwiesen.


12. Anschrift und Sitz der P.T.A. TOURS GmbH (Vermittler von Reisen und Leistungen):

P.T.A. TOURS GmbH Kaiserstrasse 66, D-41747 Viersen
Telefon +49 (02162 / 359000
Fax +49 (0)2162 / 359002
info@ptatours.de
Amtsgericht Mönchengladbach, Handelsregister B, HRB 10111
Geschäftsführerin: Andrea Baumeister
www.ptatours.de


Stand dieser Bedingungen ist April 2018.